Unsere Werte

KraussMaffei ist international tätig und arbeitet in den jeweiligen Märkten im Einklang mit den nationalen und internationalen Gesetzen und Wettbewerbsregeln. Im Rahmen unseres Compliance- und Ethikkodex haben wir dazu Grundsätze für unser Geschäftsgebaren definiert, an denen sich unsere Mitarbeiter als auch Geschäftspartner, die im Namen der KraussMaffei Gruppe handeln, orientieren müssen.

Hier finden Sie die vollständige Compliance Richtlinie von KraussMaffei in neun Sprachen:

 

 

(Anonymes) Compliance Hinweisgeber System für Geschäftspartner des KraussMaffei Konzerns

und Mitarbeiter des Konzerns

 

Der externe KraussMaffei Compliance Beauftragte ist eine zentrale Beschwerdestelle für compliancewidrige Geschäftspraktiken innerhalb des KraussMaffei Konzerns.

Für einen geschützten Kommunikationsweg wurde der Rechtsanwalt Dr. Andreas Minkoff von der Münchner Kanzlei „FEIGEN / GRAF Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB“ zum externen Compliance Beauftragten berufen. An diese neutrale Stelle können sich Mitarbeiter und Dritte vertrauensvoll und wenn gewünscht auch anonym wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken bei KraussMaffei beobachten.

Der externe Compliance Beauftragte steht Ihnen mündlich auf Deutsch und Englisch zur Verfügung, nach Absprache innerhalb der Kanzlei auch auf Spanisch, Russisch, Italienisch und Französisch. In anderen Sprachen bitten wir Sie um eine schriftliche Einreichung der Beschreibung des Compliance Verstoßes.

Externer Compliance-Beauftragter

Dr. Andreas Minkoff

FEIGEN / GRAF Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Maximiliansplatz 14
80333 München
 +49 89 3576906-00
 +49 89 3576906-99
 minkoff@feigen-graf.de

 

Kostenfreie Telefonnummer des externen Compliance Beauftragten (auch für anonyme Hinweise):

  • Weltweit (außer USA): +800 0 5647687 oder 00 800 0 5647687
  • USA: (+1) 800 959 6509

 

 

Verfahrensablauf

Der externe Compliance Officer nimmt die Meldung entgegen und bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang der Meldung spätestens nach sieben Tagen.

Der externe Compliance Officer prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung, insbesondere ob hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Gesetze oder den Compliance- und Ethikkodex von KraussMaffei vorliegen. Er hält mit der hinweisgebenden Person – soweit möglich – Kontakt und ersucht diese erforderlichenfalls um weitere Informationen. Auf Ersuchen der hinweisgebenden Person ist auch eine persönliche Zusammenkunft möglich. Liegen hinreichende Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß vor, so übergibt er den Sachverhalt in zulässiger (mit der hinweisgebenden Person abgestimmten) Form an den Group Compliance-Beauftragten von KraussMaffei zur weiteren Untersuchung.

Liegen hinreichend Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß vor, so erfolgt eine detaillierte Untersuchung des Sachverhaltes durch KraussMaffei. Die gesamte Untersuchung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, des Datenschutzes und unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten; sie wird neutral und objektiv unter Beachtung der Unschuldsvermutung durchgeführt. Betrifft die Meldung bestimmte Personen, so werden diese über die Meldung (ggfs. in anonymisierter Form) informiert und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen der Untersuchung wird insbesondere auch geprüft, welche Maßnahmen im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sind, um etwa festgestellte Verstöße zu ahnden sowie Risiken für solche Verstöße in Zukunft entgegenzuwirken. Die Untersuchung des Sachverhaltes erfolgt zentral bei KraussMaffei; die originäre Verantwortung für die Reaktion auf festgestellte Verstöße verbleibt jedoch bei den jeweiligen Konzerngesellschaften von KraussMaffei. Eine Weitergabe von Informationen (ggfs. in anonymisierter Form) in Zusammenhang mit der Meldung an die zuständigen Personen dieser Konzerngesellschaften kann daher erforderlich sein.

Soweit interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden, erfolgt eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb der gesetzlichen Frist, im Regelfall innerhalb von 3 Monaten.